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Schulbus

Die Bereitstellung von Schulbusdiensten für Schüler der Jahrgänge 1-9 ist im finnischen Ausbildungsgesetz geregelt.

Schulkinder haben automatisch ein Anrecht auf kostenlosen Schulbustransport oder Hilfsdienste, falls ihr Schulweg länger als 5 km oder aus anderen Gründen zu schwierig oder zu gefährlich ist. Dies gilt für den Weg zur jeweils nächstgelegenen Schule. Eltern, die ihre Kinder in einer weiter entfernten Schule unterbringen möchten, sind selber für die Organisation des Transports verantwortlich.

Der tägliche Schulweg sollte hin und zurück einschließlich Wartezeiten nicht länger als insgesamt zweieinhalb Stunden dauern.

Das städtische Bildungsdezernat hat darüber hinaus für die Wintermonate (November-März) zusätzliche Schultransporte für Erst- und Zweitklässler genehmigt, deren Schulweg länger als 3 km ist.

Die Einrichtung der Schulbusdienste obliegt der Finanzabteilung des Bildungsdezernats.

Aktualisiert: 11.04.2006