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Schulbus
Die
Bereitstellung von Schulbusdiensten für Schüler der Jahrgänge 1-9 ist im
finnischen Ausbildungsgesetz geregelt.
Schulkinder
haben automatisch ein Anrecht auf kostenlosen Schulbustransport oder
Hilfsdienste, falls ihr Schulweg länger als 5 km oder aus anderen Gründen zu
schwierig oder zu gefährlich ist. Dies gilt für den Weg zur jeweils
nächstgelegenen Schule. Eltern, die ihre Kinder in einer weiter entfernten
Schule unterbringen möchten, sind selber für die Organisation des Transports
verantwortlich.
Der tägliche
Schulweg sollte hin und zurück einschließlich Wartezeiten nicht länger als
insgesamt zweieinhalb Stunden dauern.
Das
städtische Bildungsdezernat hat darüber hinaus für die Wintermonate
(November-März) zusätzliche Schultransporte für Erst- und Zweitklässler
genehmigt, deren Schulweg länger als 3 km ist.
Die
Einrichtung der Schulbusdienste obliegt der Finanzabteilung des
Bildungsdezernats.
Aktualisiert:
11.04.2006
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